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Ich vertrete Sie in allen anfallenden arbeitsrechtlichen Fragestellungen außergerichtlich sowie auch gerichtlich vor dem Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht in Hamburg. Auch übernehme ich für Sie Beschwerde- und Revisionsverfahren vor dem Bundesarbeitsgericht. Gerne berate ich Sie zum Sonderkündigungsschutz Schwerbehinderter, Schwangerer und Eltern in der Elternzeit oder zum Kündigungsschutz nach dem neuen Pflegeweiterentwicklungsgesetz. Sonderkündigungsschutz haben Sie aber auch als Immissionsschutzbeauftragter, Datenschutzbeauftragter oder als Mitglied einer Arbeitnehmervertretung. Wenn Sie von einer Entlassung bzw. Kündigung betroffen sind, berate ich Sie zu den Voraussetzungen einer Wiedereinstellung
im Betrieb oder auch zu Ihren Chancen eine Abfindung zu erzielen. In diesem Zusammenhang zeige ich Ihnen auch die möglichen
sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen, wie z. B. Eintritt eines Ruhenstatbestandes oder Sperrzeit für die Zahlung des Arbeitslosengeldes durch die Bundesagentur für Arbeit, auf.
Die Betriebsparteien vertrete ich beim Abschluss von Interessenausgleichen und Sozialplänen und übernehme die Betreuung von Transfergesellschaften.
Weiter unterstütze ich die Betriebsparteien bei den Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen, wie z.B. zur Arbeitszeit, Leistungsentlohnung oder zur betrieblichen Altersversorgung.
Bei einem Betriebsübergang bzw. Teilbetriebsübergang berate ich Sie zu den speziellen Problemen des Überganges Ihres Arbeitsverhältnisses auf den Erwerber. Insbesondere informiere ich Sie zu den Unterrichtungspflichten des bisherigen Arbeitgebers
und des Erwerbers, zu Ihrem Widerspruchsrecht und dem Kündigungsverbot aufgrund des Betriebsüberganges.
Ich übernehme für Sie auch die individuelle Gestaltung und Ausarbeitung von befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen.
Wenn Sie ein Teilzeitarbeitsverhältnis begründen wollen, prüfe ich für Sie die Anspruchsvoraussetzungen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz und übernehme für Sie die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Selbstverständlich biete ich Ihnen meine Hilfe auch in allen anderen Problemfällen, wie z. B. der Durchsetzung von Lohn- und Gehaltsansprüchen, Entfernung von Abmahnungen aus der Personalakte, Problemen nach der Elternzeit oder bei der Urlaubsgewährung, an.
Im Sozialversicherungsrecht übernehme ich für Sie die Beantragung von Renten wegen Erwerbsunfähigkeit und verminderter Erwerbsfähigkeit.
Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, übernehme ich für Sie die Durchführung des Widerspruchsverfahrens und die gegebenenfalls notwendige Vertretung im Klageverfahren vor dem Sozialgericht.
Beachten Sie bitte, dass Sie gegen eine Kündigung in aller Regel nur innerhalb von drei Wochen nach Zugang des Kündigungs-schreibens Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben können. Zudem sind häufig im Arbeitsvertrag, in Betriebs-vereinbarungen oder in Tarifverträgen sogenannte Ausschluss- bzw. Verfallfristen enthalten, die dazu führen können, dass Sie nach Fristablauf Ihre Ansprüche nicht mehr durchsetzen können.
Gerade bei einer anstehenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist daher anwaltlicher Beistand sinnvoll und häufig sogar geboten.
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