5.12.2011 Die neue zusätzliche Immobiliensteuer und die Art der Erhebung (in zwei Raten über die Stromrechnung bei Androhung der Unterbrechung der Stromversorgung) haben in Griechenland für heftige Proteste und zahlreiche Klagen gesorgt. Ein Runderlass des Finanzministeriums regelt nun Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung bzw. für die Anwendung des niedrigsten Steuersatzes (50 Cent statt € 3 - 16 pro Quadratmeter) und bringt auch sonst wesentliche Korrekturen. So sollen sozial und wirtschaftlich schwache Bevölkerungskreise nicht herangezogen werden und es wurde die Frist bis zur Stromabschaltung von 40 auf 80 Tage verlängert. Gegen das Gesetz hatten u.a. die Anwaltskammern von Athen und Thessaloniki sowie mehrere Gewerkschaften und Verbände Klage vor dem Staatsrat,dem höchsten griechischen Verwaltungsgericht, eingelegt. Gerügt wird u.a. daß das Sondersteuergesetz verfassungswidrig sei und gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoße. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet. |
