Diese Ausdauerprüfung ist als 'Freizeitbeschäftigung' anzusehen und
nicht als Wettkampf. Ziel ist es, im Einklang mit der Natur, eine der
schönsten Gegenden Europa's zu entdecken. - Jeder Teilnehmer
verpflichtet sich im Interesse der Natur, die vorgegebene
Streckenführung einzuhalten. Es ist strengstens verboten Gegenstände
wegzuwerfen. Jede Zuwiderhandlung bringt den Ausschluss von dieser
Ausdauerprüfung mit sich.
- Jeder Teilnehmer wird aufgefordert die
Straßenverkehrsordnung auf denen für den öffentlichen Verkehr freien
Streckenabschnitten, einzuhalten.
- Das tragen eines Sturzhelmes mit fester Schale wird dringend empfohlen.
- Mit
seiner Unterschrift erklärt der Teilnehmer dass seine Teilnahme auf
eigene Risiko ist und dass der Teilnehmer einer im Großherzogtum
Luxemburg gültigen Haftpflichtversicherung und einer Versicherung gegen
persönliche Risiken, besitzt.
- Der Organisator wie auch die
Grundeigentümer, wo über die Strecke führt, sind nicht haftbar bei
Unfällen, Diebstählen oder Zerstörung von Ausstattungen oder Material.
Die Anmeldungsgebühren sind nur zur Abdeckung der Organisationskosten.
- Jeder
Teilnehmer an diesen Randonnée muss mindestens 14 Jahre alt sein.
Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen die Unterschrift eines
Erziehungsberechtigen.
- Aus Sicherheitsgründen muss jeder
Teilnehmer im Falle der Aufgabe den Verantwortlichen am 'Start/Finish'
darüber in Kenntnis setzen.
- Den Anweisungen der Organisatoren sind
Folge zu Leisten.
Durch seine Anmeldung und Unterschrift erkennt jeder Teilnehmer die Teilnahmebedingungen.
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