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Landtagswahl Brandenburg 2009

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Allgemeines

Wahlgrundsätze

Arbeitsauftrag:

1. Beschreibt und diskutiert die Karikatur im Blog zur Landtagswahl 2009 in Brandenburg!
2. Formuliere die Aussage der Karikatur mit Hilfe des Textes.
3. Bewerte und diskutiere die Chancen und Grenzen der Einflussnahme der Bürgerinnen und Bürger auf die Wahlentscheidung im Blog!




Wahlrecht in der BRD

Im Wesentlichen wurde für die ersten gesamtdeutschen Wahlen das geltende Wahlrecht des Grundgesetzes übernommen. Nach Art. 38 GG und Art 28 GG gehen die Volksvertretungen des Bundes, der Länder und der Kommunen aus allgemeinen, freien, gleichen, geheimen und unmittelbaren Wahlen hervor.Wahlberechtigt ist im Sinne des Art. 38, Abs. 2 jeder Deutsche ab dem 18. Lebensjahr. Seit 1994 wird zudem den in Deutschland wohnenden EU-Ausländern das kommunale Wahlrecht gewährt. In den Bundesländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt haben Jugendliche ab 16 Jahren bei Kommunalwahlen das aktive Wahlrecht. Der Landtag Brandenburg wird für die Dauer von fünf Jahren gewählt (Artikel 62 Landesverfassung). Der Landtag besteht aus 88 Abgeordneten, wobei 44 durch Mehrheitswahl in den 44 Wahlkreisen des Landes, die übrigen durch Verhältniswahl nach den Landeslisten der Parteien, politischen Vereinigungen oder Listenvereinigungen gewählt werden. Durch Überhang- und Ausgleichsmandate können bis 110 Abgeordnete in den Landtag einziehen.
Die Wahl zum Landtag wird nach den Regeln der „personalisierten Verhältniswahl“ durchgeführt. Das hört sich zunächst kompliziert an, bedeutet aber nichts weiter, als dass zwei Wahlsysteme sinnvoll miteinander kombiniert werden: die Personenwahl und die Verhältniswahl. Zwei Stimmen sind demzufolge abzugeben: eine für eine Kandidatin oder einen Kandidaten im Wahlkreis. Bei der Verteilung der Sitze werden nur Parteien; politische Vereinigungen und Listenvereinigungen berücksichtigt, die mindestens 5 % der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Zweitstimmen e rhalten oder mindestens in einem Wahlkreis einen Sitz errungen haben. Auf einer von Sorben eingereichten Landesliste findet die Sperrklausel keine Anwendung.

Quelle: Adaptierter Text nach Schülerkalender 2003/2004, Landtag Brandenburg, hrsg. von Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Potsdam 2003, S.106






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Offizielle Seiten des Landes Brandenburg

Zur Einarbeitung-Allgemein
  • www.wahlrecht.de (Die Seite liefert einen guten Überblick sowie aktuelle Pressemeldungen, exzellente Darstellungen des Wahlsysteme und Einblik in theroretisch-rechtliche Hintergründe)
  • www.wahlen-heute.de (Graphisch orientierte Seite, die sehr umfangreiches Karten und Diagrammmterial zur Verfügung stellt.)
Unterrichtmaterialien zum Thema Wahlen
  • www.wahlomat.de (Der Wahl-O-Mat ermittelt spielerisch, inwieweit die Ansichten des einzelnen Bentzers des jeweiligen Parteipositionen entsprechen.)