• wir verleihen Medien und Geräte zur schulischen und außerschulischen Bildung
  • wir verleihen keine Medien und Geräte für kommerzielle Verwendung
  • der Verleih ist kostenlos
Verleih
ohne Anmeldung
    erhalten wir die Bestellung als Email
mit Anmeldung

     als Online-User stehen Ihnen folgende Funktionen zur Verfügung:
    - Verfügbarkeit der gewünschten Verleihmedien
    - Bestellung in Echtzeit
        Blockierung der bestellten Medien für andere Nutzer
    - Anzeige Ihrer aktuellen Verleihvorgänge
     - Verlängerung Ihrer Verleihvorgänge
     - Download von Onlinemedien



Der Fahrdienst liefert Medien und Geräte, wenn Sie diese
mindestens einen Tag vorher bis 12.00 Uhr bei uns bestellen!


Medien vom Medienzentrum Odenwaldkreis können Sie zwei Wochen behalten und auf Wunsch verlängern.

Medien vom Zentralbestand können Sie nur eine Woche behalten.





Nutzungsbestimmungen service MEDIEN ONLINE

Die Weitergabe der Medien an Nutzer außerhalb der genannten Einrichtungen ist verboten.

Die Anmeldedaten dürfen nicht an dritte weitergegeben werden.


Im Rahmen schulischer Nutzung ist das Kopieren der Medien auf optische und magnetische Trägermedien erlaubt,

soweit dies im Rahmen einer schulischen Nutzung erforderlich ist.

Darüber hinaus ist sowohl für Lehrerinnen und Lehrer, als auch in Ausnahmefällen für Schülerinnen und Schüler,

die Nutzung der Medien auf dem heimischen PC erlaubt,
soweit die Nutzung im schulischen Kontext stattfindet (z.B. Unterrichtsvorbereitung, Hausaufgaben, Referatsvorbereitung).



Schülerinnen und Schüler erhalten den Zugang zu diesen Medien ausschließlich in Form mobiler Trägermedien.

Schülerinnen und Schüler sind nicht berechtigt, Medien downzuloaden.


Nach Beendigung der Arbeiten mit den jeweiligen Medien, spätestens jedoch nach Ablauf der Lizenzzeit,
sind die Medien auch von Trägermedien sowie von den Rechnern der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Schülerinnen und Schüler zu löschen.

Eine Speicherung der Medien auf Vorrat ist nicht zulässig.


Die Bearbeitung der Medien selbst sowie ihre Verarbeitung, insbesondere die Mischung mit anderen Materialien,

sind nur zu Übungszwecken zulässig, solange gewährleistet ist,
dass das neu hergestellte Werk nur im Klassen- oder Arbeitsgemeinschaftsverbund präsentiert und im übrigen nicht veröffentlicht wird.