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Art. 1 |
Die Männerriege (gegründet am 28.01.1957 als Altersriege, ab dem 15.01.1970 Männerriege des TVU) ist eine selbständige Abteilung des TV Uster gemäss Art. 60ff. des ZGB. |
Name |
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Art. 2 |
Sie fördert durch geeignete Uebungen, Spiele und sonstige Anlässe die körperliche Gesundheit ihrer Mitglieder sowie die Kameradschaft und Geselligkeit. |
Zweck |
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Art. 3 |
Zur Aufnahme als Mitglied ist in der Regel das zurückgelegte 28. Altersjahr erforderlich. Ausnahmsweise können auch jüngere Mitglieder aufgenommen werden. Die Mitglieder der Abteilung Männerriege sind auch Mitglieder des Turnvereins Uster (ausgenommen sind Gönnermitglieder der Männerriege). (Art. 8 der TVU Statuten). |
Mitgliedschaft |
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Art. 4 |
Die Männerriege umfasst folgende Mitgliederkategorien:
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Mitgliederkategorien |
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Art. 5 |
Neueintretende melden sich beim Vorstand. Ueber die Aufnahme entscheidet die Abteilung. |
Eintritt |
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Art. 6 |
Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. Ueber einen eventuellen Ausschluss entscheidet die GV. |
Austritt |
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Art. 7 |
Wöchentlich findet ein Turnabend statt. Die Spielleiter organisieren den Spielbetrieb. Der Besuch des Turn- und Spielbetriebes, der Versammlungen, Turnfahrten und weiterer Anlässe ist freiwillig, wird aber sehr empfohlen. |
Turn- und Spielbetrieb |
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Art. 8 |
Die Generalversammlung ist oberste Instanz der Abteilung. Sie findet alljährlich im Januar statt. Der Generalversammlung obliegen folgende Geschäfte:
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Appell, Wahl von Stimmenzählern
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Abnahme des Protokolls der letzten GV
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Mutationen
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Abnahme des Jahresberichtes des Präsidenten
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Abnahme der Jahresrechnung
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Festsetzung der Mitgliederbeiträge
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Entschädigung der Funktionäre für das kommende Jahr
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Genehmigung des Budgets
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Wahl des Präsidenten
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Wahl der übrigen Mitglieder des Vorstandes
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Wahl der Revisoren
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Ehrungen
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Festsetzung des Jahresprogrammes
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Behandlung von Anträgen
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Statutenrevisionen |
Generalversammlung |
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Art. 9 |
Anträge an die Generalversammlung sind mind. 2 Monate vorher schriftlich und begründet an den Vorstand einzureichen. Mündliche Anträge an der Generalversammlung werden behandelt, sofern das relative Mehr der anwesenden Mitglieder auf Eintreten entscheidet. |
Eingabefrist für Anträge |
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Art. 10 |
Die Einladung zur Generalversammlung erfolgt mit Bekanntgabe der Traktanden im "Ustermer Turner" oder schriftlich. Diese hat mindestens 20 Tage vor der Versammlung zu erfolgen. |
Einberufung |
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Art. 11 |
Eine ausserordentliche Generalversammlung kann vom Vorstand oder von einem Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder unter Bezeichnung der zu behandelnden Traktanden verlangt werden. |
Ausserordentliche Generalversammlung |
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Art. 12 |
Sämtliche stimmberechtigte Mitglieder an der Generalversammlung haben das Recht, Anträge zu stehen. |
Antragsrecht |
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Art, 13 |
Ueber die Vereinsgeschäfte und Wahlen wird in offener Abstimmung entschieden. Die Versammlung kann mit 2/3-Stimmenmehrheit eine geheime Abstimmung verlangen. Bei Wahlen entscheiden im ersten Wahlgang das absolute, bei weiteren Wahlgängen und bei allen . Abstimmungen das relative Mehr. |
Wahlen und Abstimmungen |
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Art. 14 |
Der Vorstand kann Versammlungen einberufen. Die Spielleiter berufen selbständig Versammlungen ihrer Spielriegen ein und machen Vorschläge zuhanden der GV. |
Versammlung |
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Art. 15 |
Der Vorstand besteht aus 7 Mitgliedern, dies sind: Präsident, Aktuar, Kassier, Turnleiter, -Spielleiter, Beisitzer. Die Mitglieder des Vorstandes werden auf 2 Jahre gewählt. In geraden Jahren werden gewählt: Präsident, Kassier, Beisitzer In ungeraden Jahren werden gewählt: Aktuar, Turnleiter, Spielleiter (Faust- und Volleyball) Die Mitglieder des Vorstandes sind beitragsfrei. Der Vorstand tritt auf Einladung des Präsidenten oder wenn dies 3 Mitglieder des Vorstandes verlangen, mindestens einmal pro Jahr, zusammen. Er ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit anwesend ist . Er erledigt die laufenden Geschäfte, organisiert, unter Beizug von weiteren Mitgliedern, Familienabende, Bergturnfahrten und weitere Anlässe. Die finanzielle Kompetenz des Vorstandes wird von der GV festgesetzt (siehe Beiblatt) . Die Zeichnungsberechtigung bei Banken und Postcheck wird durch den Vorstand geregelt. |
Vorstand |
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Art. 16 |
Die Revisoren prüfen die Rechnung und erstatten der Generalversammlung darüber schriftlichen Bericht. Es müssen immer 3 Revisoren gewählt sein, d.h. 1. Revisor, 2. Revisor und Ersatzrevisor. Jeweils nach einem Jahr scheidet der 1. Revisor aus, die beiden anderen rücken nach. An jeder GV ist ein neuer Ersatzrevisor zu wählen. Der ausscheidende Revisor kann sofort wieder als Ersatz gewählt werden. |
Revisoren |
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Art. 17 |
Für die Organisation von besonderen Anlässen kann ein OK bestimmt werden. Für Defizite haftet nur das Abteilungsvermögen. Ueber die Verwendung der Gewinne aus diesen Aktivitäten entscheidet das entsprechende OK, zusammen mit dem Vorstand. |
Turniere und Feste |
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Art. 18 |
Die Einnahmen der Abteilung bestehen aus:
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Jahresbeiträge der Mitglieder
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Gönner- und Sponsorenbeiträge
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Ueberschuss aus Anlässen
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Schenkungen
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Zinsen von Kapitalanlagen
Die Geldmittel, welche nicht zur Deckung laufender Ausgaben benötigt werde, müssen zinstragend angelegt werden. |
Kasse |
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Art. 19 |
Die Versicherung für Unfall und Haftpflicht ist Sache der Mitglieder. Die Eidg. Turner-Hilfskasse ist obligatorisch. |
Versicherung |
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Art. 20 |
Die Auflösung der Abteilung Männerriege kann nur an einer zu diesem Zwecke einberufenen, ausserordentlichen,GV mit einer Mehrheit von 4/5 der anwesenden Stimmberechtigten beschlossen werden. Bei einer allfälligen Auflösung der Abteilung sind das vorhandene Vermögen und Inventar zur treuhänderischen Verwaltung dem Turnverein Uster zu übergeben. Wird innerhalb 3 Jahren keine gleichartige Abteilung gebildet, geht das Vermögen in den Besitz des TV Uster über. |
Auflösung |
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Art. 21 |
Aenderungen dieser Statuten können nur durch die Generalversammlung der Abteilung vorgenommen werden. Diese Statuten ersetzen das Reglement vom 16.01.1987. Die Statuten wurden an der ausserordentlichen GV der Abteilung Männerriege vom 07.11.1992 genehmigt und per 01.01.1993 in Kraft gesetzt. |
Schlussbestimmungen |
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Abteilung Männerriege des TV Uster Der Präsident: Walter Näf Der Aktuar: Roland Oberholzer Ustet, 15.12.1992
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