Als proffessionelle Theater gelten Theater oder Theatergruppen, die im deutschen Bühnenjahrbuch aufgeführt sind, oder deren Mitarbeiter in einem festen, begüteten Vertragsverhältnis für mindestens die angemeldete Produktion stehen, und die mindestens für die Dauer der Produktion kein anderes Arbeitsverhältnis eingehen, es sei denn, es handelt sich um das Erfüllen bereits bestehender künstlerischer Verträge. (z.B. Aufführungen an anderen Theatern bei laufenden Produktionen.) Als Laientheater gelten freie Theatergruppen, deren Mitglieder anderen hauptberüflichen Tätigkeiten nachgehen. Als Benefizverantaltungen gelten Veranstaltungen, deren Erlös ganz oder teilweise für wohltätige Zwecke gespendet wird. |