Magareier Surrogatie Im sogenannten Koader Kapitel gibt es ein Gesamtkapitel, welches aus 3 Surrogatien besteht und zwar aus der Repser Surrogatie, der Magareier Surrogatie und der Schenker Surrogatie. Die Magareier Subsurrogatie bildet eine Subsurrogatie zur Schenker Surrogatie des Kosder Kapitels. Das Kosder Gesamtkapitel ist schon 1309 erwähnt. In gemeinsamer Kapitelsitzung wird für alle 3 Surrogatien ein gemeinsamer Dechant gewählt. Gleichzeitig wird der Surrogatus von Reps und Schenk gewählt und der Subsurrogatus von Magarei. Alle Pfarrer beteiligen sich an der Wahl des gemeinsamen Dechanaten. Der Dechanat wird nur aus den Surrogatien Reps und Schenk entnommen. Die 3 Surrogatien bilden einen gemeinsamen Rechtsverband. Im Gegensatz zu der unabhängigen Stellung der beiden Surrogatien Reps und Schenk befindet sich die Magareier Subsurrogatie in einem gewissen Abhängigkeitsverhältnis gegenüber der Schenker Surrogatie. Arch. 13 / 97 - 100 Um 1400: Aus der Zeit um 1400 hat sich ein kirchliches Steuerverzeichnis unter dem Tittel „ nota demus numerales et census capituli“ erhalten, in dem die Gemeinden der Magareier Surrogatie, angeschlossen an die Kosder und Schenk- Kosder Kapitelsgemeinden angeführt werden. Es sind dies: Käbisch / „Cavist“, Bürgesch / „ Byrgis“, Wetscherd / „Weczert“, Schlatt / „Slattana“, Rosch / „Rawas“, Abtsdorf / „Villa abbatis“, Magarei / „Magaria“, Rumänisch-Eibesdorf / „Ighis villa ywani“, Bägendorf / Benesti / Begendorf. Arch. 13/187 f Magarei und Bägendorf gehören zum Leschkirchner Stuhl, die anderen Gemeinden liegen auf Komitatsboden im Oberweissenburger Komitat.
Amtierung eine Entschädigung von 1,50
Gulden.
Arch. 48 / 101. Die
vierte Quarte ist an den Fürsten verpachtet worden. Arch. 48 / 153 Keine
Gerichsbarkeit. Arch. 48
/ 101 beschlagnahmt. Arch. 48 / 153
Rechtsfälle bei Strafen bis zu einem Gulden selbst zu entscheiden. Die
übrigen Fälle entscheidet das Schenk-Kosder Kapitel unter Mitwirkung des
Magareier Subsurrogatus. Bis
zu diesem Jahr hatte die ganze Gerichtsbarkeit die
Schenk-Kosder Surrogatieinin der Magareier Surrogatie zu
besorgen.
Arch. 48 / 101 f folgende
Orte gehören: Abtsdorf, Bägendorf, Bürgesch, Käbisch, Magarei, Rosch und
Schlatt. Alle diese Orte haben Kathedralzins zu zahlen. Arch. 48 / 45 f
Arch.
48 / 100 r Zusammengestellt November 1983
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