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gegen Werbung


Trotz Schild "KEINE WERBUNG" der Briefkasten voll?

Dann wehr dich, denn es ist dein gutes Recht

Der Einwurf von Werbematerial in einen Briefkasten gilt als Verletzung des Persönlichkeitsrechtes, wenn dies durch ein Schild (Aufkleber) untersagt wird (aus § 823 I BGB in Verbindung mit § 1004 BGB bzw. §§903, 862 BGB). Der Bundesgerichtshof hat bereits im Jahr 1988 geurteilt, das daraus ein Unterlassungsanspruch gegenüber dem Werbenden besteht (Urteil- VI ZR 182/88).


Wortlaut:

Dem Eigentümer oder Besitzer einer Wohnung, der sich durch einen Aufkleber an seinem Briefkasten gegen den Einwurf von Werbematerial wehrt, steht gegenüber dem Werbenden ein Unterlassungsanspruch zu, wenn es dennoch zum Einwurf von Werbematerial kommt.

Der Unterlassungsanspruch besteht auch gegenüber einem Werbenden, der ein Werbeunternehmen mit der Verteilung des Werbematerials beauftragt hat. Der Werbende ist gehalten, gegenüber dem Werbeunternehmen alle möglichen rechtlichen und wirtschaftlichen Maßnahmen zu ergreifen, die eine Beeinträchtigung des Betroffenen zu verhindern geeignet sind.

Die meisten scheuen sich gegen den ungewollten Einwurf vorzugehen, dabei gibt es keinen Grund. Als Hilfe gibt es jetzt zum Download (siehe unten) Formulare die nur noch mit Namen und Beschreibung ausgefüllt werden müssen. Und dann ab zur Post. Sollte es dann wieder zu einem Werbeeinwurf des gleichen Anbieters kommen besteht Anspruch auf Schadensersatz (Grund dafür ist die Unterlassungserklärung, die auch dann gültig ist wenn sich der Werber weigert diese zu unterschreiben. Wichtig ist jeddoch das gewiss ist das das Schreiben angekommen ist und zur Kenntniss genommen wurde. Tipp: wenn sich der Angeschriebene meldet hat er automatisch Kenntniss. Jeder Schriftverkehr zwischen Ihnen und dem Werber sollte aufgehoben werden um bei einem späteren Prozess vor Gericht die nötigen Beweise zu haben)

Musterbrief Werbeeinwurf Abmahnung pdf (ca 100kb)

Musterbrief Unterlassungserklärung pdf (ca 100kb)