Verlässliche GrundschuleSeit dem Schuljahr 2001/2002 sind wir eine "Verlässliche Grundschule" (VGS).
Das bedeutet, dass jedes Kind die Möglichkeit hat, vormittags 5 Stunden in der Schule verlässlich beaufsichtigt zu werden. Die Eltern können sicher sein, dass in der Zeit von 07:50 bis 12:30 Uhr Unterricht stattfindet, ohne befürchten zu müssen, dass Unterricht ausfällt und ihre Kinder eher nach Hause geschickt werden (s. Stundenplan). Um auch für die Schülerinnen und Schüler der 1. und 2. Klassen einen 5-stündigen Schulvormittag zu gewährleisten, gibt es 4 Betreuungsgruppen (jeweils 2 für die ersten beiden Jahrgänge). Diese bieten den Erst- und Zweitklässlern jeden Tag in der 5. Stunde verschiedene Aktivitäten an: es wird z.B. Material zum Basteln, Malen, Lesen oder Spielen zur Verfügung gestellt wird oder die Gruppe geht zum gemeinsamen Spiel in die Sporthalle bzw. auf den Schulhof. Es ist auch möglich, dass die Betreuungskraft den Kindern einfach nur zuhört und hilft, die Erlebnisse des Tages zu verarbeiten. Kindern, die schon mit den Hausaufgaben beginnen möchten, kann sie Hilfestellung geben. Die Eltern können ihre Kinder zu Beginn eines Schulhalbjahres verbindlich (aber freiwillig) für dieses Betreuungsangebot anmelden. Die Betreuung wird von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern übernommen. Durch diese verlässliche Betreuung wird die Schule zu einem Lern- und Lebensraum, der den Bedürfnissen der Kinder entspricht und den bildungspolitischen Anforderungen Rechnung trägt. Die Rhythmisierung des Schulvormittags soll dabei den körperlichen, psychischen und sozialen Bedürfnissen der Kindern entsprechen.
Natürlich kommt es manchmal vor, dass Lehrkräfte erkranken, Sonderurlaub nehmen oder an einer Fort- und Weiterbildung teilnehmen. Da es in einer Verlässlichen Grundschule aber keinen Unterrichtsausfall geben darf, wird in diesen Fällen die betroffene Klasse von einer Vertretungskraft beaufsichtigt. Bei kurzfristigen Ausfällen wird der erkrankte Lehrer durch "pädagogische Mitarbeiter" vertreten. Das sind z.B. teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte, Lehramtsanwärter, Lehramtsstudenten oder Personen mit geeigneten Befähigung, die stundenweise beschäftigt werden. Bei langfristigen Ausfällen müssen Feuerwehr- oder Springer-Lehrkräften eingesetzt bzw. Lehrkräfte von anderen Schulen abgeordnet werden. Bei einem unvorhersehbarem Ausfall von Lehrkräften müssen die betroffenen Kinder notfalls auf andere Klassen verteilt werden. |
