vom H.J. Roschen
Recht hat Bernd Gronewaldt, wenn er sein von der FDP erhaltenes
Listenmandat via “WIR“ nunmehr in atemberaubender Geschwindigkeit
zu den Grünen mitnimmt. Und auch die grüne Fraktionsvorsitzende,
Frau Schäfer-Maniezki, kann die Gemeindeordnung hochhalten und zur
Tagesordnung übergehen.
Wird hier nicht der Wählerwille missbraucht und ist das gerecht?
Die Frage ist nicht neu und schon oft heftig diskutiert worden. Jeder, der
sein Mandat bei Fraktions-/Parteiwechsel mitnimmt, kann sich auf die
Rechtslage berufen und sich damit juristisch freisprechen. So einfach ist
das.
Ist es wirklich so einfach? Man erinnere sich! Es waren vor allem
die „Grünen“, die in Schleswig-Holstein die Aufhebung der 5%-
Sperrklausel auf kommunaler Ebene durchgefochten und durchgesetzt
haben, weil sie auch kleineren Parteien – und damit auch sich selbst
- eine Mitsprache und größere Meinungsvielfalt in ihrer Gemeinde-
oder Stadtvertretung ermöglichen wollten. Eine Bereicherung der
Gemeindeordnung , die bereits als selbstverständlich gilt, aber dennoch
nach wie vor große Anerkennung verdient.
Sicher sind die damaligen „grünen“ Kämpfer für diese Neuordnung
davon ausgegangen, dass die Kandidaten, die sie mit Aussicht auf
einen Sitz in der Gemeinde-/Stadtvertretung gewählt haben, auch in der
Legislaturperiode zu dem stehen, was sie ihren Wählern vor der Wahl
versprochen haben. Denn nur so macht die Aufhebung der 5%-Klausel
Sinn.
Herr Gronewaldt und Herr Lehnert haben das Wahlprogramm der FDP
gekannt, sie haben es plakatiert und sich für seine Durchsetzung als
Kandidat der FDP auf die Liste setzen lassen. Jedem in einer kleinen
Partei ist klar, dass er nur durch die Partei ein Mandat, ein Listenmandat,
erringen kann. Und der Wähler, der bei dem Listenkandidaten sein Kreuz
macht, sollte auf dessen Loyalität vertrauen können, wenn dieser
dann ein Mandat erhält. Denn gewählt wird vor allem das Programm, für
dessen Verwirklichung er sich einsetzen sollte und wollte.
Dass diese Loyalität nichts mehr wert ist, sehen wir gerade jetzt.
Und da verwundert doch die Nonchalance der Grünenchefin, Frau
Schäfer-Maniezki, die doch gemeinhin als Bannerträgerin für Moral gilt,
mit der sie den „WIR-Gründer“ in ihren Parteischoss aufnimmt. Wirft man
für eine Stimme mehr im Rat alle Überzeugungen hin?
Nun ist es nicht so, dass Quickborn allein von dieser unerfreulichen
Erscheinung betroffen ist. Auch bei unserem Nachbarn in Norderstedt
gibt es so etwas. Wie man einem Artikel im
Norderstedter Infoarchiventnehmen kann, hat sich aber bei den meisten Parteien in der
Norderstedter Stadtvertretung ein Unbehagen wegen des Verhaltens
einiger Mandatsträger breit gemacht . Sie haben daraufhin geäußert,
keine fremden Mandate mehr aufzunehmen. Ein nachahmenswerter
Entschluss!
In der politischen und gesellschaftlichen Diskussion wird oft und viel über
den Werteverfall gesprochen. Hier haben wir ein eklatantes Beispiel
dafür. Man muss sich nicht wundern,dass die Wählerverdrossenheit
zunimmt. Um hier gegenzusteuern, sollten die Quickborner Parteien
darüber nachdenken, ob sie dem Norderstedter Beispiel folgen.
Denn es bleibt dabei: Die Mitnahme des Listenmandats ist zwar
rechtens, aber ungerecht und tief unmoralisch.