„Euthanasie von unten“

Durch immer ausgefeiltere medizinische Technologie können Eltern heute mittels „Pränataldiagnostik“, „Gendiagnostik“ oder „Präimplantationsdiagnostik“ relativ früh mögliche Behinderungen bei ihrem Kind erkennen.

 

Bei ca. 70 Prozent der Schwangerschaften wird inzwischen eine solche Gen-Diagnostik oder eine Pränatal-Diagnostik durchgeführt.

 

Schätzungen zufolge werden über 90 Prozent der entsprechend mit einer „genetischen Besonderheit“ oder sonstigen „Besonderheit“ diagnostizierten Kinder „abgetrieben“. In Deutschland allein sind dies nahezu 3.000 „Fälle“ -also getötete Kinder- pro Jahr.

 

Dies geschieht in einem breiten gesellschaftlichen Konsens und (im Gegensatz zur NS-„Euthanasie“!) völlig gesetzeskonform.

 

Das ist das vielleicht erschreckendste an der „Euthanasie von unten“:

es bedarf überhaupt keiner „Zwangssterilisation,

keiner „Tarnorganisationen“ und

keiner zentral gesteuerten „Vernichtungsanstalten“ mehr:

Alles geschieht freiwillig, „von unten“, völlig legal.

 

Die werdenden Eltern erliegen hierbei jedoch sicherlich oft der irrigen Auffassung, damit alle Risikofaktoren ausgeschaltet und nun eine „Garantie“ für ein „gesundes Kind“ zu haben. Dies ist jedoch keineswegs der Fall, denn über 90 Prozent aller Behinderungen entstehen erst nach der Geburt. Außerdem werden im Regelfall nur sehr wenige „genetische Besonderheiten“ getestet (meistens die Trisomien im „Triple-Test“) - bei über 8.000 bekannten genetischen Syndromen.

 

Darüber hinaus sind die gendiagnostischen Testverfahren selbst bereits mit dem Risiko einer Fehlgeburt verbunden (ca. 1 Prozent); ebenso gibt es eine teilweise erhebliche Prognose-Ungenauigkeit. Schlussendlich ist die manchmal gestellte Diagnose „nicht lebensfähig“ in einigen Fällen stark zu bezweifeln: es gibt viele Beispiele für Kinder mit besonders schwerwiegenden Besonderheiten, die trotzdem „leben“ und sogar ein erfülltes Leben leben können.

Ein weiterer Aspekt, der oft unerwähnt bleibt, ist das sogenannte „Post Abortion Syndrom“ - also die seelischen Probleme, die nach einer „Abtreibung“ entstehen.

 

Warum handeln die werdenden Eltern dann so?

Warum ist es für sie so völlig inakzeptabel, ein Kind mit einer Behinderung zu bekommen?

Ist die „Leistungsgesellschaft“, in der jeder „performen“ muss, vielleicht ein Schritt in Richtung der „schiefen Ebene“?

Vergessen wir vielleicht manchmal, dass wir in einer sozialen Marktwirtschaft leben wollten?

 

Jedenfalls ist der Kern unserer Gesellschaft, das Solidaritätsprinzip, durch diese Entwicklungen wohl ernsthaft bedroht. In diese Richtung gehen auch die Kostensenkungsmaßnahmen im Gesundheitssystem, die es insbesondere für chronisch Erkrankte und Menschen mit Behinderungen immer schwerer machen, eine adäquate Ärztliche Betreuung zu erhalten. Die Ärzte müssen mit einem festgelegten „Praxis-Budget“ auskommen; Kinder, die viele Therapien oder regelmäßig teure Medikamente verordnet bekommen, übersteigen hier die festgelegten „Kopfpauschalen“ erheblich. Entsprechend nimmt der Druck auf die Patienten und Eltern zu.

 

Vielleicht sollten Eltern, die ihr Kind aufgrund einer möglichen Behinderung „abtreiben“, bedenken, dass ihre „überlebenden“ Kinder sie vielleicht später einmal -derselben Geisteshaltung folgend- in Alters- und Pflegeheime abschieben und möglicherweise bei sich bietender Gelegenheit die Apparate abschalten werden.

 

Im folgenden der Versuch, diesem weltweiten gesellschaftlichen Phänomen -oder vielmehr Problem- einen Namen zu geben:

 

„Stille Euthanasie“

„Demokratische Euthanasie“

„Leistungs-Euthanasie“

„Freiwillige Euthanasie“

„Eltern-Euthanasie“

„Individuelle Euthanasie“

„Selbstbestimmte Euthanasie“

„Selektions-Euthanasie“

„Pränatal-Euthanasie“

„Basis-Euthanasie“

„Konsens-Euthanasie“

„Legale Euthanasie“

„Volks-Euthanasie“

„Cloud-Euthanasie“

 

Hinweis:

Dies sind persönliche Anmerkungen.

Aber vielleicht sind sie es wert, darüber nachzudenken.

 

Die Erwähnung der „Spätabtreibung“ bzw. „Abtreibung wegen Medizinischer Indikation“ im Zusammenhang mit der „Euthanasie“ kann sicherlich kritisch bewertet werden.

Nachdenklich macht jedoch, dass die Kriterien für eine „Medizinische Indikation“ teilweise mit den Kriterien der Meldebögen der Kinder-„Euthanasie“ übereinstimmen.

 

Einige Menschen sind zudem der Ansicht, dass die „Abtreibung“ nach der „Medizinischen Indikation“ gegen das Grundgesetz verstößt.

Eine Verfassungsklage steht (noch) aus.

 

Auszug aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

 

Artikel 3

1.     Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

2.     Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung der bestehenden Nachteile hin.

3.     Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.