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Die Beantwortung der Großen Anfrage liegt vor (Januar 2012) und kann im Ratsinformationssystem unter Ausschuss für Umwelt, Sitzung vom 24.01.2012 heruntergelden werden.
Große Anfrage Asphaltmischwerk in Oberbarmen (November 2011)
02. November 2011 - Große Anfrage zum
Asphaltmischwerk
von der Ratsfraktion Bündnis90/Die Grünen lautet:
Asphaltmischwerk in
Oberbarmen
Sehr
geehrte Frau Brücher,
vor dem Hintergrund, dass seit Inbetriebnahme des Asphaltmischwerkes (AMW) am
Uhlenbruch die Anwohnerinnen und Anwohner in Oberbarmen über erhebliche
Geruchs, Lärm- und Staubbelastungen klagen, bitten wir die Verwaltung um die
Beantwortung der folgenden Fragen:
- Der
Bebauungsplan der Stadt Wuppertal wurde ohne die Beteiligung der
Öffentlichkeit und ohne die Erstellung eines Umweltberichtes genehmigt.
Warum wurden weder die AnwohnerInnen noch die Bezirksvertretung Oberbarmen
sowie die zuständigen Gremien im Vorfeld über das Bauvorhaben informiert?
Welcher Genehmigungsweg wurde bei welcher Behörde beschritten? Warum wurde
zuvor kein Umweltbericht erstellt und dieser der BV zur
Kenntnis/Abstimmung vorgelegt?
- Welche
Schadstoffe werden nach Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) im AMW
wie oft gemessen und wo sind diese öffentlich zugänglich dokumentiert?
Gibt es darüber hinaus Luftbelastungen wie krebserregende Schadstoffe, die
nicht erfasst, nicht gemessen werden? Ist es richtig, dass beispielsweise
lungengängige Feinstäube (kleiner als PM 10) nach dem BImSchG im
Asphaltmischwerk nicht gemessen werden müssen?
- Die
AnwohnerInnen klagen insbesondere über lang anhaltende und starke
Geruchs-, Lärm- und Staubbelastungen. So werden z.B. die Geruchsbelästigungen
in der nächsten Wohnsiedlung in nur 128 Metern (korrigiert: knapp 300m) Entfernung
überwiegend in den frühen Morgenstunden bis mittags wahrgenommen. Welche
Luftemissions-, Geruchsschwellen- und Lärmgrenzwerte sind in den Auflagen
der Betriebsgenehmigung zum AMW zu diesen konkreten Umweltbelastungen
berücksichtigt worden?
- Sind
konkrete Geruchsmessungen durchgeführt worden? Wenn ja, wo genau entstehen
die Geruchsbelastungen und wie können sie minimiert werden?
- Welche
Auswirkungen haben die von dem Asphaltmischwerk (AMW) verursachten
Emissionen auf die in unmittelbarer Nähe befindliche Großbäckerei
(Lebensmittelerzeugung) und die Einrichtung „Kinderwelt Upsalla“
(spielende Kinder im Außenbereich)?
- War
die vorherige Untersuchung möglicher Auswirkungen auf die beiden genannten
Einrichtungen (als sensible Nutzungen) Bestandteil eines
Gesamtprüfungsverfahrens? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nicht, warum
nicht?
- Wurde
eine Untersuchung des gesamten Gewerbegebietes Nächstebreck inkl. des AMW
durchgeführt und dabei die Umweltauswirkungen benachbarter Betriebe
(bereits 3 genehmigte Abfallbehandlungsanlagen der Fa. Remondis mit einem
weiteren Betonbrecher sowie einer Altholzschredderanlage) berücksichtigt?
- Ist
es zutreffend, dass ein Lärmgutachten aufgrund der Werte eines
Asphaltmischwerkes an einer älteren Anlage an einem Standort außerhalb
Wuppertals erstellt wurde? Sollte dies zutreffend sein, wie ist es
möglich, dass diese Werte auf die Geländerauhigkeit am Standort des
AMW-Wuppertal ohne reale Messungen durchgeführt wurden?
- Wurden
die benachbarten lärmintensiven Recyclingbetriebe über einen
flächenbezogenen Schall-Leistungspegel im Antragsverfahren zum AMW
berücksichtigt?
- Wurde
für die Beurteilung der Kaminhöhe (nach TA-Luft) ein meteorologisches
Standortgutachten zur Grundlage der Immissionsprognose am Standort in
Wuppertal-Nord erstellt? Wenn ja, mit welchem Inhalt? Wenn Nein, warum
nicht, und ist dies rechtlich zulässig?
- Welche
gesetzlichen Vorgaben für Abstandsregelungen zu der vorhandenen
Wohnbebauung (knapp 300 Meter) mussten in der Planungsphase
(Bauleitplanung / Beteiligung im Antragsverfahren) von den (am Verfahren
zu beteiligenden) Behörden berücksichtigt werden? Wurde dabei die
vorherrschende Windrichtung und die Geländerauhigkeit z.B. über das
Verfahren AUSTAL 2000 nach TA-Luft berücksichtigt?
- Zu
welchem Zeitpunkt wird die Stadt Wuppertal die Einhaltung der Auflagen der
Betriebsgenehmigung überprüfen? Welche Behörde wird diese Überprüfung
durchführen? Ist auf Grundlage der zahlreichen Beschwerden der betroffenen
Anwohner dazu eine Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner vorgesehen?
Wenn nein – warum nicht und ist dies rechtlich zulässig?
- In
unmittelbarer Nähe zum Asphaltmischwerk befinden sich Trinkbrunnen, die
von Anwohnern ohne Anschluss an die städtische Trinkwasserversorgung
genutzt werden sowie fließende Gewässer. Inwiefern wurde diese Brunnen in
der Anlagenplanung berücksichtigt sowie sind hier langfristig Belastungen
der Oberflächengewässer oder des Grundwassers durch das AMW zu erwarten?
Gibt es eine Wasserrechtliche Genehmigung nach WHG-NRW für die Anlage?
Wurden oben angeführte Belange im Rahmen der Beteiligung der fachkundigen
Behörden geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnissen, wenn nein, warum
nicht?
- Durch
den erhöhten Schwerlastverkehr mit laut Bescheid genehmigten 446
LKW-Transporten pro Tag allein für den Transport der Recyclingmaterialien
zum und ab AMW mit fertigem Asphalt hat sich auch der Zustand des
Straßenbelages in der Wittener Straße verschlechtert. Es kommt dadurch
u.a. zu einer zusätzlichen Lärmbelastung sowie einer erhöhten
Unfallgefahr. Welche Maßnahmen will die Verwaltung ergreifen, um diese
Gefahrenzonen sowie die Auswirkungen zu reduzieren? Könnte beispielsweise
eine veränderte Verkehrsführung die Belastung reduzieren?
- Wurde
über den Genehmigungsbescheid die Anzahl der Transporte für die
Betriebsmittel des AMW für Braunkohle und Heizöl berücksichtigt? Wenn ja,
mit welchen täglichen Anliefermengen (LKW)? Wenn nein, warum nicht?
- Wurde
ein Transport-Logistik-Konzept zur Genehmigung eingefordert, um
LKW-Leerfahrten zu vermeiden? Wenn nein, warum nicht?
- Wie
viele Arbeitsplätze sind an diesem Standort sowohl für das Asphaltwerk als
auch für die Abfallaufbereitungsanlage mit dem Betonbrecher neu entstanden?
- Wird
von dem Unternehmen Asphalt-Mischwerk-NRW GmbH & Co. KG an die Stadt
Wuppertal Gewerbesteuer jährlich in voller gesetzlich zu leistender Höhe
abgeführt? Wenn ja, ab welchem Zeitpunkt? Wenn nicht, warum nicht?
- Welche
gesetzlichen Vorgaben sind für einen Widerspruch (spätere Klage) der
betroffenen Anwohner im nach TA-Luft ab Veröffentlichung des
Genehmigungsbescheides vorgesehen?
Wir bitten darum, die Antwort auf die
Anfrage der Bezirksvertretung Oberbarmen zur Kenntnis zu geben.
Mit freundlichen Grüßen
Ilona Schäfer
Stadtverordnete
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