Definition Erbrecht: "Das Erbrecht ist als subjektives Recht das Grundrecht, Verfügungen über das Eigentum oder anderer veräußerbarer Rechte zum Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden. Der Begriff Erbrecht bezeichnet im objektiven Sinn auch die Rechtsnormen, die sich mit dem Übergang des Vermögens einer Person (Erblasser) bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen befassen." Rund 2 Billionen Euro wurden in Deutschland zwischen 2000 und 2009 vererbt. Die Bedeutung des Erbrechts hat in letzter Zeit sehr zugenommen und wird noch weiter zu nehmen. Das Erbrecht ist nach Art. 14 des Grundgestztes ausdrücklich garantiert. Es ist im Grundgesetzt mehr aus traditionellen Gründen genannt. Gesetzliche Erbfolge unter Verwandten: Die gesetzliche Erbfolge gilt dann, wenn kein Testament oder Erbvertrag angefertigt wurde. Sie ist in Deutschland auf natürliche Personen beschränkt. Sind keine vorhanden dann erbt der "Fiskus", ebenso wenn die Erbschaft vom letzten Erben ausgeschlagen wurde. Der "Fiskus" kann das Erbe nicht ablehnen. Ehegatten konkurrieren in der Erbfolge mit den Verwandten der ersten und zweiten Ordnung, sowie den Großeltern des Verstorbenen. Auch eingetragene Lebenspartner haben ein Erbrecht. Erben erster Ordnung: * Abkömmlinge des Erblassers, d.h. Kinder, Enkelkinder, Urenkel - wobei lebende Kinder des Erblasser die Enkelkinder ausschließen, genau so bei Enkel und Urenkel (Stiefkinder gehören nicht zu den Abkömmlingen) Erben der zweiten Ordnung: * Eltern des Verstorbenen und deren Kinder und Kindeskinder Erben der dritten Ordnung: * Großeltern und deren Kinder und KIndeskinder Erben der vierten Ordnung: * Urgroßeltern des Verstorbenen und deren Abkömmlinge (für einen bereits verstorbenen Abkömmling treten dann dessen Abkömmlinge ein) Erbfolge bei nicht ehelichen Kinder: * seit dem 31. März 1998 gilt das gleiche Erbrecht wie für eheliche Kinder. (Voraussetzung: das Vaterschaftsverhältnis steht fest, durch Anerkennung der Vaterschaft oder gerichtliche Vaterschaftsfeststellung) Ausnahme: nichteheliche KInder die in den alten Bundesländern vor dem 01.07.1949 geboren sind. Diese haben nur einen Geldanspruch in Höhe des gesetzlichen Erbanspruchs gegen die Erben. Unser Tipp für Sie: Wenn Sie einen Anwalt für Erbrecht suchen, können Sie sich an die Rechtsanwälte der Kanzlei Ruhland und Partner wenden. Die Informationen auf unserer Seite stammen von Informationsseiten aus dem Internet. Daher übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben. |