Vor 400 Jahren: Die Garnschmuggler der Bockmühle
In den Zeiten, als die Barmer und Elberfelder das Privileg der
Garnnahrung genossen, das heißt, als einzige in den Landen der Herzöge
von Jülich-Cleve Garn bleichen durften, war Heckinghausen wiederholt
Brennpunkt eines ausgedehnten Garnschmuggels von und in die benachbarte
Mark. Ohne die Auflagen der Garnnahrung zu Mengenbegrenzungen,
Bleichzeiten, Gebühren etc. konnten die Märker zu günstigeren Preisen
bleichen als die Bergischen, zumal auch die Löhne in der Mark niedriger
waren. Die märkischen scherten sich nicht an die Regeln der
Garnnahrung, und auch für die Wuppertaler Bleicher war die Versuchung
groß, heimlich im „Billiglohnland" Schwelm bleichen zu lassen. Vor 400
Jahren, im Jahre 1602, flog eine Bande von Garnschmugglern auf, wovon
der folgende Bericht handelt:

Zentralfigur der Affäre von 1602 war der aus
Heckinghausen stammende Volmar Schwartz, der sich in der Öhde
niedergelassen hatte und sich seitdem Volmar in der Oye nannte. Auf ihn
als abtrünnigen Garngenossen hatten die Barmer und El-berfelder
natürlich ein besonders scharfes Auge geworfen. Im August 1602
versandte Volmar eine Ladung von zwei Karren voll gebleichtem Garn via
Lennep und Köln zur Messe nach Frankfurt. Die Elberfelder sahen hier
eine gute Gelegenheit, ein Exempel zu statuieren und beschlagnahmten
das Garn in Lennep. Obwohl Volmar sofort Kaution bot, um das Garn
auszulösen und das Messegeschäft zu retten, rückten die Elberfelder das
Garn nicht mehr heraus. Auch eine Intervention der Clevischen Räte
blieb erfolglos, so daß sich diese mit einem Bericht vom 14. Oktober
1602 direkt an die Landesfürstin wandten und ange-sichts der harten
Haltung der jülischen Räte androhten, sie wollten „gleicher weiß gegen
die Bergischen procediren".
Die Gelegenheit zur Rache kam bald, obwohl Volmar
damit ein Eigentor schoß. Er mobilisierte andere Schwelmer Bleicher,
und gemeinsam klagten sie
beim Drosten von Wetter und den Clevischen
Räten so lange,
bis diese den Hagener Richter Arnoldus Wortmann
anwiesen, Vergeltung zu üben.
Am Martinitag, dem 11. November, war wie üblich
in Schwelm Jahrmarkt, zu dem sich auch Barmer und Elberfelder
einfanden. Richter Wortmann ließ kurzerhand 6 von ihnen festnehmen und
am nächsten Tag vorführen. Es waren die Barmer Wynber Abels, Sybel in
der Bredden, der Garnmeister Dirich in der Auen, Hinrich Peltzer von
Wichlinghausen, Johan Rei-derhus (Rittershaus) thor Bockmollen - er war
Besitzer des Stammhauses der Bockmühle - sowie der Elberfelder Jasper
Reiderhuiß zur Forth (Furt), ein Bruder des Johann. Die Bergischen
protestierten natürlich, doch konnte Wortmann sich auf den Befehl aus
Cleve berufen, der ein solches Vorgehen ausdrücklich forderte.
Schließlich wurde Wynber Abels entlassen, um in Barmen die eigene
Obrigkeit um Schutz zu bitten. Der Barmer Richter Wilhelm von Pilsum
unterrichtete zunächst den Elberfelder Richter Egidius Zuirs und auf
dessen Anraten auch den Amtmann von Burg an der Wupper, Wilhelm van
Scheide (oder Schede). Dieser verbot den Arrestanten, gegenüber den
Märkischen irgendwelche Angaben zu machen. Wynber Abels begab sich am
14. November zurück nach Schwelm in den Arrest, begleitet vom Barmer
Gerichtsschreiber, Notarius Jasper Storm.
Aber weder das Auftreten Storms noch eine Bitte
an den Drosten von Wetter um Freilassung hatten Erfolg. Am 19. November
traf dann ein fürstlicher Befehl zur Freilassung ein, von Herzog Johann
Wilhelm 1. und seiner Gemahlin eigenhändig unterschrieben. Am 21.
November waren die Gefangenen wieder frei. Der peinlich genaue Wynber
Abels hielt fest, daß ihnen an Kostgeld für die Haft 16 Kölnische
Gulden beim Schwelmer Gerichtsschreiber Buiseus und 58 Gulden in der
Herberge des Engel Reiderhuiß, einem weiteren Rittershaus-Bruder, zur
Last gefallen seien.
Der Bockmühlhof an der Lenneper Straße / Ecke Bockmühle
Inzwischen aber hatte die Obrigkeit in Erfahrung
gebracht, daß das in Lennep beschlagnahmte Garn gar nicht dem Volmar in
der Oye gehörte, sondern einem der in Schwelm Gefangenen, nämlich dem
Jaspar Reidershus aus Elberfeld. Pikanterweise war er 1594 in Elberfeld
Garnmeister gewesen und hatte dabei über die Einhaltung der Garnordnung
zu wachen. Jetzt aber verstieß er gegen die Garnordnung und ließ sein
Garn in Schwelm bei Volmar bleichen.
Der Amtmann von Burg führte daraufhin vom 29.
November bis 2. Dezember eine Reihe strenger Verhöre mit den nach Burg
zitierten Verdächtigen durch. Dabei gestanden Johan Reidershus und ein
weiterer Bruder, der Schuhmacher Hans thor Bockmollen, die beide auf
der Bockmühle wohnten, daß Jasper insgesamt 18 Zentner Garn zu Hans auf
die Bockmühle gebracht hatte, wo Volmar es bei Nacht abholte.
Auch zwei Fuhrleute bestätigten diese Vorfälle unter Eid. Peter auf der
Roesen Oiye (Rosenau) hatte mehrfach Garn des Jasper Reidershus zu
dessen Bruder auf die Bockmühle gefahren und selbst einmal erlebt, wie
Volmar es des nachts ab-holte. Peter Gray auffem Lichtscheid hatte
nicht nur für Jasper Garn zur Bockmühle gebracht, sondern auch im
Vorjahr für Eberhard Steinweg zu Peltzer in der Hebbecke. Der Transport
ging von Elberfeld durch die Böhle zum Lichtscheid und dann bei Nacht
weiter längs Scharpenacken zur Hebbecke.
Jasper gestand nun, daß das in Lennep
beschlagnahmte Garn ihm gehörte und daß Volmar es ihm gebleicht und
nach Köln habe bringen sollen. Johan Reidershus konnte noch mit anderen
Erkenntnissen aufwarten: so hatte sein Schwager Reinerts, Sohn von
Johan Thaschemecker (Teschemacher) einen Karren Garn zu ihm auf die
Bockmühle bringen lassen. Einige Tage später reiste Johann dann nach
Frankfurt. Was aus dem Garn wurde, wußte er angeblich nicht. Irgend
jemand muß sich darum gekümmert haben! Die Quellen schweigen hierzu
allerdings.
Die aufgrund der Untersuchung verhängten Strafen
waren hart. Jasper mußte 400 Goldgulden an den Landesherrn sowie 400
Reichstaler an die Garnmeister zahlen. Seine Brüder zahlten wegen
Beihilfe Hans und Johann je 50 und Engel 40 Goldgulden. Von einer
Bestrafung Volmars und anderer Schwelmer und Langerfelder ist nichts
bekannt. Das beschlagnahmte Garn verfiel der Landeskasse. Es wurde mit
553 Reichstaler und 18 Albus taxiert.
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Gerhard Dabringhausen
Quelle:
Jahrbuch 02/03, Seite: 85,87,88