Hier finden Sie den Schriftverkehr mit dem Bundesverfassungsgericht zu Az. 2 BvR 1958/08. Ungewöhnlich ist der zeitliche Ablauf. Am 24.09.2008 ging die zulässige Verfassungsbeschwerde zu Az. 2 BvR 1958/08 beim BVerfG ein. Am 08.10.2008 veranlasste der Bundespräsident die Verkündung des Zu- stimmungsgesetzes im BGBl. Und erst einen Tag danach, am 09.10.2008, gab es, und auch das erst nach telefonischer Nachfrage, die Eingangsbestätigung über die am 24.09. 2008 eingegangene Klage. 15 Tage Bearbeitungszeit für eine Eingangsbestätigung sind rekordver- dächtig im Vergleich zu nur 2 Tagen (21. und 22.09.2009), in welchen die Überprüfung der 179 Seiten der Verfassungsbeschwerde zu 2 BvR 2167/ 09, welche abends spät am 18.09.2009 eingelegt wurde, gelungen sein soll. |