Menschenrechte Menschenrechte stehen allen Menschen zu. Bürgerrechte Bürgerechte stehen nur Inländern zu. Grundrechte Grundrechte sind Menschenrechte oder Bürgerrechte, die in einer Verfas- sung oder in einem zu einer Verfassung gehörenden Grundrechtsdoku- ment stehen. grundrechtsgleiche Rechte Grundrechtsgleiche Rechte gibt es zum Beispiel im deutschen Grundge- setz. Das sind in Deutschland die Rechte, welche in Art. 93 Nr. 4 a GG genannt werden, aber nicht in den Art. 1 bis 19 GG enthalten sind. soziale Menschenrechte Soziale Menschenrechte stammen historisch aus der Arbeiterbewegung und streben die Freiheit von Angst und Not an. bürgerliche Menschenrechte Bürgerliche Menschenrechte stammen historisch aus dem Liberalismus und streben die persönliche Freiheit an. Unteilbarkeit der Menschenrechte Die Unteilbarkeit der Menschenrechte bedeutet, dass alle Menschenrechte einer bestimmten Menschenrechtsordnung untereinander gleichrangig und alle gleichermaßen verbindlich sind. Der Rechtsgrund für die Unteilbar- keit ist die Menschenwürde, welche sowohl in den bürgerlichen als auch in den sozialen Menschenrechten eine zentrale Bedeutung hat. universelle Menschenrechte Mit den universellen Menschenrechten sind die Menschenrechte der Ver- einten Nationen gemeint. Diese sind in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR), welche jeder Staat beim Uno-Beitritt unterzeich- net, und in den Menschenrechtsverträgen der Uno festgelegt, deren Bei- tritt jedem Uno-Mitglied freigestellt ist. Das Wort "universell" bezieht sich darauf, dass fast alle Staaten Uno-Mitgiied und Mitglied einiger Menschen- rechtsverträge der Uno sind, sodass diese fast weltweite Gültigkeit haben. Dieser Text zur besseren Unterscheidung oft miteinander verwechselter Begriffe wurde auf die Webseite eingegeben von Volker Reusing, Thorner Str. 7, 42283 Wuppertal (Deutschland). |