Kündigung

Kündigung ist die einseitige Beendigung bzw. Auflösung eines Dauerschuldverhältnisses, wie z.B. einem Arbeitsvertrag. Das heißt, eine Vertragspartei gibt die Erklärung der Beendigung des Vetrages gegenüber seinem Vertragspartner ab. Auf ein Einverständnis des Vertragspartners kommt es nicht an. Lediglich der Empfang der Kündigungserklärung (Zugang) ist erforderlich.

Im Arbeitsrecht gibt es folgendes zu beachten.

Eine Kündigung ist nur schriftlich wirksam (§ 623 BGB), d.h. sie muss im Original von der kündigenden Partei eigenhändig unterschrieben sein (§ 126 BGB). Hierbei kommt es darauf an, dass auch die zum Ausspruch einer Kündigung berechtigte Person handelt, also beispielsweise der Geschäftsführer und nicht der Abteilungsleiter.

Eine Kündigung wird erst mit deren Zugang beim Vertragspartner wirksam. Erst ab dem Datum des Zugangs der schriftlichen Kündigungserklärung beginnt der Lauf von Kündigungsfristen.

Es wird zwischen außerordentlicher und ordentlicher Kündigung unterschieden. Darüber hinaus gibt es auch noch so genannte Änderungskündigungen. Von einer Kündigung zu unterscheiden sind die Anfechtung eines Vertragsabschlusses, Ablauf einer Befristung, Eintritt einer Bedingung oder Aufhebungsverträge.

Hier finden sie ein Muster für Kündigungen durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer.

Haben Sie eine Kündigung erhalten, können Sie auch einen Anwalt mit Ihrer Interressenvertretung beauftragen, z.B. mit unserem Arbeitnehmerformular zur Kündigung.
Untergeordnete Seiten (1): außerordentliche Kündigung

Kommentare

Dan Fehlberg - 28.10.2009 07:49

Nach einer Entscheidung des LSG Hessen stellt Überforderung einen wichtigen Kündigungsgrund für einen Eigenkündigung des Arbeitnehmers dar mit der Folge, dass eine Sperrzeit bei Zahlung des Arbeitslosengeldes nicht statthaft ist (LSG Hessen vom 18.06.2009 - L 9 AL 129/08 -)

Dan Fehlberg - 01.02.2010 02:34

28.01.2010 Eine ordentliche Kündigung kann gerechtfertigt sein, wenn ein Arbeitnehmer nicht in der Lage ist, in deutscher Sprache abgefasste Arbeitsanweisungen zu lesen.
Dies stellt keine verbotene mittelbare Benachteiligung (Diskriminierung) wegen der ethnischen Herkunft dar (BAG Pressemitteilung 10/10)

Dan Fehlberg - 14.04.2010 04:26

07.04.2010 Eine Fluggesellschaft wurde im Wege der einstweiligen Verfügung verpflichtet, einen Piloten trotz einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses tatsächlich zu beschäftigen. Der Pilot sei auf eine tatsächliche Beschäftigung angewiesen, um die erforderliche Flugpraxis aufweisen zu können. Die Fluggesellschaft müsse den Piloten daher auch vor Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens beschäftigen (ArbG Berlin Pressmitteilung 2/10)

Dan Fehlberg - 14.04.2010 04:30

25.03.2010 Die Kündigung eines Arbeitnehmers wegen dessen Schweißgeruchs in vereinbarter Probezeit ist wirksam (LAG Köln Pressemitteilung vom 25.03.2010).

Dan Fehlberg - 14.04.2010 05:22

25.02.2010 Nimmt der Arbeitgeber die bei ihm beschäftigten über 55jährigen Arbeitnehmer aus dem Personenkreis aus, denen er im Rahmen einer Personalabbaumaßnahme den Abschluss von Aufhebungsverträgen gegen Abfindungen anbietet, liegt darin keine Diskriminierung wegen des Alters (Pressemitteilung BAG 18/10)

Dan Fehlberg - 11.06.2010 05:12

Kündigungen im Rahmen von Massenentlassungen (§ 17 KSchG) werden vor Ablauf eines Monats nach Eingang der Massenentlassungsanzeige nur mit Zustimmung der Agentur für Arbeit wirksam. Eine nach erfolgter Anzeigeerstattung ausgesprochene Kündigung bleibt aber als Rechtsgeschäft grundsätzlich wirksam. Sie beendet, sofern der Kündigungstermin vor Ablauf dieser Sperrfrist liegen sollte, das Arbeitsverhältnis erst mit Ablauf eines Monats nach Eingang der Anzeige, wenn keine Zustimmung der Agentur für Arbeit zu einer früheren Beendigung erfolgt (LAG Berlin 13 Sa 30/10) .

Dan Fehlberg - 02.07.2010 01:26

Nicht immer führt eine 2. Eheschliessung in einem katholischen Krankenhaus zur Kündigung, meint das LAG Düsseldorf (PM zu 5 Sa 996/09) und lässt die Revision zu

Dan Fehlberg - 26.10.2010 08:11

Keine Zustimmung zur Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes wegen drei verschenkter Schrauben (ArbG Bonn PM 26.10.2010).