Betriebsrat

Ein Betriebsrat ist die institutionalisierte Arbeitnehmervertretung in Betrieben, Unternehmen und Konzernen, gewählt von den Arbeitnehmern eines Betriebes (mindestens 5). Der Betriebsrat soll die Interessen der Arbeitnehmer durch Mitwirkung und Mitbestimmung im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) in spezifischen betrieblichen Entscheidungen wahrnehmen.

Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebes, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Volljährige Auszubildende haben ebenfalls das aktive und passive Wahlrecht. Leiharbeiter haben das aktive Wahlrecht, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden.

Die Amtszeit des Betriebsrats beträgt vier Jahre. In 2010 stehen in vielen Betrieben neue Wahldurchgänge an.

Betriebsratsmitglieder und Bewerber hierfür stehen unter besonderem Schutz gegen Kündigungen.

Betriebsräte haben einen Informations-, Beratungs-, Anhörungs-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrecht. So ist der Betriebsrat z.B. bei Kündigung eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber anzuhören.

 


Kommentare

Dan Fehlberg - 07.05.2010 06:14

Mitglieder eines Betriebsrats im Restmandat können vom Arbeitgeber keine Vergütung für die mit ihrer Betriebsratstätigkeit verbundenen Freizeitopfer verlangen (BAG PM 35/10).