Ein Betriebsrat ist die institutionalisierte Arbeitnehmervertretung in Betrieben, Unternehmen und Konzernen, gewählt von den Arbeitnehmern eines Betriebes (mindestens 5). Der Betriebsrat soll die Interessen der Arbeitnehmer durch Mitwirkung und Mitbestimmung im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) in spezifischen betrieblichen Entscheidungen wahrnehmen. Die Amtszeit des Betriebsrats beträgt vier Jahre. In 2010 stehen in vielen Betrieben neue Wahldurchgänge an. Betriebsratsmitglieder und Bewerber hierfür stehen unter besonderem Schutz gegen Kündigungen. Betriebsräte haben einen Informations-, Beratungs-, Anhörungs-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrecht. So ist der Betriebsrat z.B. bei Kündigung eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber anzuhören. |
Mitglieder eines Betriebsrats im Restmandat können vom Arbeitgeber keine Vergütung für die mit ihrer Betriebsratstätigkeit verbundenen Freizeitopfer verlangen (BAG PM 35/10).