Die Schüler, die im kommenden Schuljahr in die Oberstufe eintreten, d.h. die Schüler, die in diesem Schuljahr die Stufen 9 und 10 besuchen, werden als Doppeljahrgangsstufe im Jahr 2013 gemeinsam die Abiturprüfung ablegen.
Wir werden die beiden Stufen rechtzeitig im Frühjahr 2010 ausführlich im Rahmen einer Informationsveranstaltung über die möglichen Laufbahnen und die Organisation der Oberstufe informieren. Ein frühere Information ist nicht notwendig und auch gar nicht möglich, da im Rahmen von amtlichen Fortbildungsmaßnahmen zu diesem Thema in diesem Jahr eine weitere Information für Schulleitungen und Oberstufenkoordinatoren erfolgt.
Vorab stellen wir hier schon einmal Informationen des Ministeriums für Schule und Weiterbildung zur Verfügung.
Information des MSW NRW 03/2009
"Mit der Entscheidung im Frühjahr letzten Jahres,
die grundlegende Novellierung der gymnasialen Oberstufenverordnung
zunächst auszusetzen, verfolgte die Landesregierung das Ziel, die
Entwicklung der bundeseinheitlichen Bildungsstandards abzuwarten.
Außerdem ermöglicht die Beibehaltung des Systems der Grund- und
Leistungskurse weitestgehend identische Strukturen für die beiden
Jahrgänge, die 2010 gemeinsam in die gymnasiale Oberstufe übertreten,
und erleichtert den Schulen so die Organisation des "Doppeljahrgangs"
erheblich.
Notwendig ist allerdings eine Anpassung der
APO-GOSt an die Vereinbarungen der KMK von 2006 sowie an die
Schulzeitverkürzung im Gymnasium. Der Änderungsverordnung hat am 4.
März der Schulausschuss des Landtags zugestimmt. Die veränderten
Regelungen betreffen alle Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahr
2010/11 in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe eintreten,
also auch die Schülerinnen und Schüler, die derzeit als letzter
Jahrgang den neunjährigen gymnasialen Bildungsgang besuchen. [...]
Durch die vorgenommenen Anpassungen, z.B. durch die veränderten
Vorgaben zur Wahl der Abiturfächer, stärken wir den fachlichen
Kernbereich und damit Allgemeinbildung sowie allgemeine
Studierfähigkeit. Die veränderte Berechnung der Gesamtqualifikation
trägt zugleich zur Sicherung der länderübergreifenden Standards bei.
Mit der Erhöhung des Wochenstundenvolumens im verkürzten Bildungsgang
gewährleisten wir, dass die Schulzeitverkürzung ohne Qualitätsverlust
erfolgt.
Mit dieser Verordnung bieten wir leistungsschwächeren
Schülerinnen und Schülern über die neuen Vertiefungsfächer die
notwendigen Unterstützungsangebote und eröffnen leistungsstarken
Schülerinnen und Schülern Möglichkeiten, ihren Begabungen
beispielsweise in Projektkursen nachzugehen. Die Belegung von drei
Naturwissenschaften oder drei Fremdsprachen bis zum Abitur wird - im
Rahmen der Möglichkeiten der einzelnen Schule - erleichtert. Auch die
Schülerinnen und Schüler des verkürzten Bildungsgangs sollen nicht alle
belegten Kurse in die Gesamtbewertung einbringen müssen. Ihnen wird
daher eine Bandbreite von 35 bis 40 einzubringenden Kursleistungen
eröffnet. Damit können nicht nur wie bisher Schwächen ausgeglichen
werden, sondern gute Leistungen können im Umfang der vollen Belegung
eingehen.
Da wir für die Übergangsphase auch an vier
Abiturfächern festgehalten haben, wird es in dieser Phase
Einschränkungen bei der Wahl der Fachkombinationen im Abitur geben. So
wird etwa eine Kombination von Sport oder Kunst mit einem
naturwissenschaftlichen Fach oder von zwei naturwissenschaftlichen
Fächern in der Übergangszeit nicht möglich sein. Es ist beabsichtigt,
dies bei der grundlegenden Novellierung der APO-GOSt zu ändern.
Allerdings kann die zweite Naturwissenschaft auch nach der vorliegenden
Änderungsverordnung über einen naturwissenschaftlichen Projektkurs als
besondere Lernleistung in den Abiturbereich eingehen."
Quelle: http://www.schulministerium.nrw.de/SV/Schulmail/Archiv/090312/index.html
Links:
Häufig gestellte Fragen zur Oberstufe ab 2010 (extern)
Informationsheft des MSW (im Downloadbereich)
Im Downloadbereich ist auch die jeweils gültige APO-GOSt (Ausbildungs- und Prüfungsordnung) zu finden.