Kurse
Q.: Kann ich statt Biologie auch Mathematik als Naturwissenschaft wählen? A.: Nein. Als Naturwissenschaft gelten nur die Fächer Biologie, Chemie, Physik.
Q.: Reicht es aus, in der JGSt 12 sechs Grundkurse zu belegen? A.:
Nein, seit der Einführung eines fremdsprachlichen bzw.
naturwissenschaftlichen Schwerpunktes in der Schülerlaufbahn kommt man
in JGSt 12 mindestens auf sieben Grundkurse.
Q.: Muss
Sport in vier Halbjahren der Qualifikationsphase belegt werden, obwohl
doch nur maximal drei Sportkurse in die Gesamtqualifikation eingehen
können? A.: Ja.
Q.: Welchem Aufgabenfeld sind die Fächer Religion und Sport zugeordnet? A.: Diese beiden Pflichtfächer gehören zu keinem Aufgabenfeld, aber es besteht Belegpflicht.
Q.: Habe
ich das gesellschaftswissenschaftliche Aufgabenfeld abgedeckt, wenn ich
aus diesem Bereich nur Philosophie, jedoch nicht Religion belegt habe? A.:
Nein. Da Philosophie dann als Ersatzfach für Religion gewertet wird,
muss noch ein weiteres Fach aus dem Aufgabenfeld belegt werden.
Q.:
Ist es möglich einen zusätzlichen Kurs eingeklammert anzukreuzen und
diesen oder einen anderen (des gleichen Aufgabenfeldes) später im
laufenden Schuljahr wegfallen zu lassen? A: Nein. Abwahlen sind nur zum Ende eines Halbjahres möglich.
Q.: Ist es bekannt, welcher Lehrer welchen Kurs im kommenden Schuljahr bekommt? A.:
Nein, das ist nicht bekannt. Selbst kurz vor Beginn eines Halbjahres
kann es in dieser Hinsicht noch Änderungen geben. Die den Kursen
zugeteilten Lehrer sind erst bei der Aushändigung der individuellen
Schülerstundenpläne ersichtlich.
Q.: Weiß ich im Voraus, welchen Lk ich am MSM-Gymnasium haben werde? A.:
Nein. Nach der Wahl der L-Kurse wird festgestellt, wieviele Kurse an
welcher Schule eingerichtet werden können, so dass die meisten
Schülerwünsche berücksichtigt werden können. Fest steht jedoch, dass
man auf jeden Fall einen Lk an der Kooperationsschule haben wird.
Klausuren
Q.: Kann ich in Erdkunde oder Chemie die Klausurbelegung pro Halbjahr wechseln? A.: Wenn
man in JGSt 11 zwei gesellschaftswissenschaftliche oder zwei
naturwissenschaftliche Fächer belegt hat, kann die Klausurbelegung pro
Halbjahr geändert werden. Für die JGSt 12 & 13 gelten andere
Bestimmungen.
Q.:
Wieviele Klausuren muss man in JGSt 11/12 mindestens schreiben? A.:
Fünf. Eventuell aber auch mehr, denn die Anzahl der Klausuren hängt
insgesamt von der individuellen Schullaufbahn ab. Q.: Ich habe in der Stufe 12 drei Fremdsprachen belegt. Muss ich in allen Klausur schreiben? A.: Nein, die dritte Fremdsprache kann mündlich belegt werden. Q.: Welche Klausuren muss ich bei einem naturwissenschaftlichen Schwerpunkt ab Stufe 12 schreiben? A.: In einem naturwissenschaftliche Fach muss eine Klausur geschrieben werden. Ferner in einer Fremdsprache, in jedem Fall in der in Sek. II neu einsetzenden Fremdsprache.
Q.: Welche Klausuren muss ich bei einem fremdsprachlichen Schwerpunkt ab Stufe 12 schreiben? A.: In zwei fremdsprachlichen Fächern muss eine Klausur geschrieben werden, in jedem Fall in der in Sek. II neu einsetzenden Fremdsprache. Im naturwissenschaftlichen Fach muss keine Klausur geschrieben werden.
Q.: Muss ich in JGSt 11 die Fächer als Klausurfächer belegen, die später eventuell meine Abiturfächer werden könnten? A.: Nein. Abiturfächer müssen erst von JGSt 12.1 an als Klausurenfächer gewählt werden.
Q.: Ist das 4. AF in JGSt 13.2 noch Klausurfach? A.: Nein, ab Abi 2005 nicht mehr.
Q.: Muss man in JGSt 13.2 Klausuren in Deutsch, einer Fremdsprache oder in Mathe schreiben, wenn diese nicht Abiturfach sind? A.: Nein.
Q.: Ist die Anfertigung einer Facharbeit in der JGSt 12.2 verpflichtend oder kann ich statt dessen eine Klausur schreiben? A.: Sie ist obligatorisch und kann nicht durch Teilnahme an einer normalen Klausur ersetzt werden.
Abiturfächer
Q.: Kann man in einem Aufgabenfeld drei Abiturfächer wählen? A.: Nein, denn mit den vier AF müssen alle drei Aufgabenfelder insgesamt abgedeckt werden.
Q.: Wenn ich als Religionsersatz Philosophie belege, kann ich dann auf eine andere Gesellschaftswissenschaft verzichten? A.:
Nein. In diesem Fall muss dann noch eine weitere
Gesellschaftswissenschaft aus dem 2. Aufgabenfeld durchgehend von 11-13
belegt werden. Die Belegverpflichtung in Philosophie (als
Religionsersatz) endet dann Ende JGSt 12.2 .
Q.: Kann das Fach Kunst als einziges Abiturfach im ersten Aufgabenfeld gewählt werden? A.: Nein.
Mit Kunst als einzigem Abiturfach kann das erste Aufgabenfeld nicht
abgedeckt werden. Es muss dann zusätzlich entweder Deutsch oder eine
Fremdsprache als AF gewählt werden.
Q.: Kann ich Deutsch & Geschichte als Lks sowie Religion & Biologie als 3. & 4. AF wählen? A.: Nein. Wenn Deutsch 1.AF ist, dann muss unter den weiteren AF entweder eine Fremdsprache oder Mathematik sein.
Q.: Gibt es eine Irrtumswahl bezüglich der beiden LKs? A.:
Ja, aber nur einer der beiden LKs kann bis spätestens zwei Wochen nach
Beginn der JGSt 12.1 umgewählt werden. Das gilt auch für das gewählte
fremdsprachliche oder naturwissenschaftliche Profil. Es kommen dabei
nur Fächer in Betracht, die von 11.1 an kontinuierlich belegt worden
sind. Es ist ein formloser, begründeter Antrag an die Schulleitung zu
stellen.
Zulassung & Gesamtqualifikation
Q.: Wieviel Grundkurse muss man in JGSt 12/13 mindestens belegt haben? A.: Mindestens 25.
Q.:
Wieviel Defizitkurse (Kurse mit 04 oder weniger Punkten) kann ich mir
in den JGSt 12 & 13 leisten? A.: Höchstens zwei (2) Defiztkurse im
Lk-bereich und sechs (6) im Gk-bereich.
Q.: Was bedeutet es, wenn man einen Kurs mit Null Punkten abschließt? A.:
Kurse mit Null Punkten gelten als nicht belegt, d.h. das
Folgekursprinzip in Ihrer Laufbahn ist nicht mehr gegeben. Wenn Sie den
Kurs nicht nachholen können, müssen Sie eine JGSt wiederholen.
Q.: Werden die Leistungen in den vier AF zweifach gewichtet? A.:
Alle Prüfungsergebnisse in den vier AF werden vierfach gewertet. Bei
zusätzlichen Prüfungen im 1.-3.AF werden die schriftliche und die
mündliche Prüfung im Verhältnis 2:1 gewertet.
Versetzung & Abschlüsse
Q.: Gibt es am Ende der JGSt 12 eine Versetzung in die JGSt 13? A.:
Nein. Die einzige Versetzung in der Oberstufe gibt es am Ende der JGSt
11. Danach zählt nur noch, ob Sie alle Laufbahnbedingungen gemäß der
APO-GOSt erfüllt haben oder nicht. Am Ende der JGSt 13.2 findet aber
eine Zulassung zur Abiturprüfung statt.
Q.: Wodurch unterscheidet sich die Fachhochschulreife nach der JGSt 11 von der FHR nach der JGSt 12 ? A.:
Die FHR 11 erfordert eine mindestens zweijährige Berufsausbildung und
wird auch nur in NRW und Niedersachsen anerkannt. Bei der FHR 12
benötigt man nur ein einjähriges gelenktes Praktikum und sie berechtigt
dann zum Studium an Fachhochschulen aller Bundesländer.
Verweildauer
Q.: Ich habe gehört, die höchste Verweildauer in der Oberstufe des Gymnasiums beträgt 5 Jahre. Stimmt das? A.:
Ja. Die Regelverweildauer beträgt zwar drei Jahre, aber einerseits kann
man eine JGSt einmal wiederholen, und andererseits darf man die
Abiturprüfung wiederholen, wenn man sie nicht bestanden hat. Das ergibt
dann insgesamt eine Höchstverweildauer von 5 Jahren.
Facharbeiten
Q.: Wann müssen die Benotungen für die Facharbeiten (JGSt 12) vorliegen? A.: Die Benotungen müssen bis zum Ende des Schuljahres vorliegen.
Q.: Welche Klausur in 12.2 wird durch die Facharbeit ersetzt? A.: Die Facharbeit ersetzt die 1. Klausur in 12.2 und kann daher nicht mit geschrieben werden.
Q.: Fällt es auf, wenn man heimlich Passagen aus dem Internet abschreibt? A.:
Ja, auf jeden Fall. An unserer Schule können die
Facharbeiten durch ein professionales Online-System
gescannt werden, so dass alle Plagiate auffallen.
Q.: Was passiert, wenn sich herausstellt, dass ein nicht zu vernachlässigender Teil der Facharbeit ein Plagiat ist? A.: Dann erfolgt wie in den Informationen über die Facharbeit angekündigt eine Benotung mit "ungenügend".
Q.: Darf ich anstelle der Facharbeit eine Klausur schreiben, wenn wegen eines Plagiats eine Benotung mit "ungenügend" erfolgt? A.: Natürlich nicht.
Q.: Kann ich auch in einem Kurs der Kooperationschule (MSM) eine Facharbeit schreiben? A.: Das ist leider aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Ebenso ist es für MSM-Schüler nicht möglich, in Kursen, die an unserer Schule unterrichtet werden, eine Facharbeit anzufertigen.
Q.: Bekommt man die eingereichten Datenträger zurück? A.: Nein. Nach der Übermittlung der Textdateien an das Online-System zur Plagiat-Kontrolle werden die Datenträger entsorgt.
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